Egal ob beim Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensausgleich: Aus verständlichen Gründen sind die Ehegatten nach der Trennung bestrebt, möglichst wenig an den Exgatten abgeben zu müssen. Viele versuchen an dieser Stelle mit dubiosen - ja sogar kriminellen - Methoden, die eigene Zahlungsverpflichtung zu minimieren. Von derartigen Methoden kann nur abgeraten werden, da die Nachteile, die aus solchem Handeln resultieren können (etwa strafrechtliche Konsequenzen) nicht zu unterschätzen sind. Doch warum den illegalen Weg beschreiten, wenn es auch legale Möglichkeiten gibt, die Zahlungsverpflichtung zu drücken.
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