Wann macht ein Ehevertrag Sinn?

Der Abschluss eines Ehevertrages macht immer dann Sinn, wenn bei einer Trennung und Scheidung etwas anderes gelten soll, als es die gesetzliche Lage hergibt. Insofern ist es vor Abschluss eines Ehevertrages ratsam, sich über die gesetzliche Lage ein Bild zu verschaffen.

 

Es gibt Situationen, in denen ganz besonders an den Abschluss eines Ehevertrages gedacht werden sollte – insbesondere gilt dies, wenn ein Ehegatte Unternehmer ist.


Warum ist ein Ehevertrag für Unternehmer wichtig?

Unternehmensbeteiligungen unterfallen genauso dem Zugewinnausgleich wie andere Vermögenswerte. Ein Sparguthaben oder ein Aktiendepot kann im Zweifel schnell liquidiert und aufgeteilt werden. Ein Unternehmen oder eine Beteiligung daran hingegen ist nur selten einfach zu liquidieren. Hier müssen hohe Bankverbindlichkeiten aufgenommen werden, damit  Zugewinnausgleichsansprüche bedient werden können. Im schlechtesten Fall muss das Unternehmen oder die Unternehmensbeteiligung verkauft oder in sonstiger Weise verwertet werden. Unter dem zeitlichen Druck der Ausgleichsverpflichtung geschieht dies oftmals nur mit hohem Verlust. Dabei wurde ggf. das Unternehmen im Rahmen der Zugewinnausgleichsberechnung nach den üblichen Grundsätzen viel höher bewertet.

 

Beispiel: Unternehmer U muss an seine geschiedene Ehefrau F einen Zugewinnausgleich in Höhe von 500.000 € zahlen. Das Unternehmen ist sein einzig nennenswerter Vermögenswert und wurde in dem gerichtlichen Zugewinnausgleichsverfahren mit 1.000.000 € bewertet. Damit U die Ausgleichsforderung an F aufbringen kann, muss er das Unternehmen verkaufen. In der Kürze der Zeit kann er aber nur einen Verkaufserlös von 800.000 € erzielen.

 

Daher macht es gerade für Unternehmer Sinn, einen Ehevertrag abzuschließen. Hier sind zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten denkbar. Es macht keinen Sinn, auf einen ggf. im Internet frei verfügbaren Mustertext zurückzugreifen. Vielmehr sollte eine detaillierte Analyse der regelungsbedürftigen Bereiche erfolgen, um eine an den persönlichen Verhältnissen ausgerichtete Vereinbarung über die Behandlung von Unternehmensbeteiligungen zu treffen.


In welchen Konstellationen macht ein Ehevertrag noch Sinn?

Ein Ehevertrag macht auch insbesondere dann Sinn, wenn einer oder beide Ehegatten Erbschaften oder sonstige Zuwendungen von dritter Seite erwarten. Zwar werden derartige Zuwendungen insoweit grundsätzlich bei einem Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt, als dass sie (auch) in das Anfangsvermögen des Zuwendungsempfängers aufgenommen werden. Hat aber der geerbte Vermögenswert während der Ehe einen Wertzuwachs erfahren, unterfällt dieser dem Zugewinnausgleich.

 

Beispiel: A erbt während der Ehe ein Grundstück. Zum Zeitpunkt des Erbanfalls hat das Grundstück einen Wert von 100.000 €. Zehn Jahre später kommt es zur Scheidung. Der Wert des Grundstücks ist auf 150.000 € gestiegen. Die Wertsteigerung von 50.000 € unterliegt dem Zugewinnausgleich.