Die zum 1. Januar 2025 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf abrufbar. Gegenüber der Tabelle 2024 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder geringfügig angehoben worden. Außerdem sind die Anmerkungen zur Tabelle teilweise neu gefasst worden, womit aber keine inhaltlichen Änderungen verbunden sind.
Die Selbstbehalte wurden zum 1. Januar 2025 nicht erhöht.
Die Tabelle ist z.B. hier abrufbar (Verweis auf die Internetseite des OLG Düsseldorf)